Was AZAV wirklich ist
AZAV ist eine Verordnung des Bundes, die regelt, welche Bildungsträger und Maßnahmen über Agentur für Arbeit oder Jobcenter finanziert werden dürfen. Wer AZAV-zertifiziert ist, hat nachgewiesen, dass er pädagogisch, organisatorisch und qualitativ den geforderten Standards entspricht.
Wer NICHT zertifiziert ist, kann fachlich super sein, aber bekommt keine Bildungsgutscheine. Das ist der praktische Unterschied.
Wie ein Träger zertifiziert wird
Eine sogenannte Fachkundige Stelle (FKS) prüft den Träger gegen einen festen Kriterienkatalog: Qualifikation der Lehrer, Konzept der Maßnahmen, Beratungs- und Vermittlungsprozesse, Räume, Sicherheit. Erst nach erfolgreicher Prüfung gibt es die Zertifizierung mit Trägernummer.
Bei der FBZ ist die FKS die DQS (Deutsche Gesellschaft für Qualität). Re-Zertifizierung alle 3 Jahre durch Audit.
Was Maßnahmen-Zulassung bedeutet
Zusätzlich zur Trägerzertifizierung wird jede Bildungsmaßnahme einzeln zugelassen. Maßnahme 2E steht für Berufseinstieg (z. B. BKF-Grundqualifikation), 3E für berufliche Weiterbildung (z. B. BKF-Module).
Eine zugelassene Maßnahme erscheint im KURSNET der Bundesagentur. Berater bei Agentur und Jobcenter finden Träger und Maßnahme dort und können den Gutschein darauf ausstellen.
Was das für dich bedeutet
Wenn du Bildungsgutschein nutzen willst: Frag den Träger nach der AZAV-Zertifizierung und der Maßnahmen-Zulassung. Beide Nummern sollten dir genannt werden, sonst lieber Finger weg.
Bei uns: Trägernummer 498654, Zulassung 2E und 3E, im KURSNET gelistet, ISO 9001 (DQS). Du kannst deinem Berater diese Nummern direkt geben.