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FBZ Fahrerbildungszentrum Halle & Eisleben

Fahrschule wechseln: Was geht und worauf du achten musst

Lesezeit: 4 Min

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wechsel ist jederzeit möglich, ohne neue Anmeldung bei der Behörde
  • Theoriestunden und Sonderfahrten werden anerkannt
  • Übungsstunden werden meistens nicht angerechnet (neuer Fahrlehrer braucht eigenes Bild)
  • Schriftliche Abmeldung beim alten Träger, schriftliche Anmeldung beim neuen

Wann ein Wechsel sinnvoll ist

Wenn die Chemie mit dem Fahrlehrer nicht stimmt und Wechsel innerhalb der Fahrschule nicht hilft. Wenn die Theorie-Termine zu deinem Job nicht passen und der Anbieter unflexibel ist. Wenn du umgezogen bist und der Weg zur alten Fahrschule zu weit wird.

Wenn die Preise plötzlich erhöht werden ohne klare Kommunikation. Wenn du das Gefühl hast, du wirst hingehalten und kommst nicht zur Prüfung.

Was beim Wechsel passiert

Du musst NICHT neu bei der Behörde anmelden. Dein Antrag bleibt bestehen, die Fahrerlaubnisbehörde verändert nur den Träger im System.

Theoriestunden, die du nachweislich besucht hast, werden anerkannt. Pflicht-Sonderfahrten ebenso. Bringt sich aber meist eine Karteikarte mit, in der das dokumentiert ist – die bekommst du beim alten Träger.

Was nicht anerkannt wird

Übungsstunden werden in der Regel nicht 1:1 anerkannt. Der neue Fahrlehrer muss sich ein eigenes Bild machen, was du kannst. Rechne mit 4 bis 6 Wiederholungs-Übungsstunden, bevor er dich zur Prüfung freigibt.

Das ist nicht Schikane, das ist Verantwortung. Kein seriöser Fahrlehrer schickt jemanden zur Prüfung, den er nicht selbst geprüft hat.

Die Schritte konkret

1. Schriftlich beim alten Träger abmelden (Email reicht). 2. Karteikarte und Nachweise anfordern (Theoriestundenliste, Sonderfahrtenliste). 3. Beim neuen Träger anmelden, Karteikarte vorlegen. 4. Neue Fahrstunden vereinbaren.

5. Bei der Behörde meldet der neue Träger den Wechsel an. Wartezeit dafür meist nur wenige Tage, weil kein neuer Antrag nötig ist.

Kosten beim Wechsel

Der alte Träger rechnet seine bis dahin erbrachten Leistungen ab. Wenn du im Voraus bezahlt hattest, bekommst du Restbeträge zurück (Theorie, ggf. Anteilig).

Beim neuen Träger zahlst du neu den Grundbetrag (manchmal wird das reduziert, wenn du Theorie schon abgeschlossen hast), Wiederholungs-Übungsstunden und alles, was noch ansteht.

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