Erster Schritt: Verlust melden
Bei der Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnorts beantragst du den Ersatzführerschein. Mitbringen: Personalausweis, biometrisches Passbild, Verlustanzeige (formloses Schreiben oder Eidesstattliche Versicherung). Bei Diebstahl: zusätzlich die Anzeige der Polizei.
Gebühr für den Ersatzführerschein: 35 bis 50 Euro je nach Stadt.
Eidesstattliche Versicherung
Die Behörde verlangt fast immer eine eidesstattliche Versicherung. Du erklärst schriftlich, dass du den Führerschein nicht absichtlich vernichtet, nicht verkauft, nicht an Dritte weitergegeben hast. Lügen kostet bis zu 3 Jahre Haft – also wahrheitsgemäß ausfüllen.
Wenn du den alten Schein später wiederfindest: Sofort der Behörde melden und den alten Schein abgeben. Sonst hast du zwei gültige Scheine, das ist illegal.
Wie lange dauert der Ersatz
Behördeninterne Bearbeitung dauert 1 bis 4 Wochen. In dieser Zeit hast du einen Ersatzschein-Beleg, mit dem du theoretisch fahren darfst (bei Kontrollen anders aufwendig zu klären).
Im Zweifel: vor der nächsten Autofahrt Polizei/Stadt anrufen, ob der Beleg in der konkreten Stadt akzeptiert wird.
Was du nicht vergessen solltest
Wenn du einen Lkw-Schein hattest oder Schlüsselzahl 95: Daten checken. Manche Behörden lassen Erweiterungen weg, wenn der alte Schein verloren ist und keine Kopie da war. Bring eine Kopie mit, falls vorhanden.
Für gewerblich Fahrende: Sprich mit dem Arbeitgeber, manche Speditionen haben Vertrauensbüros, die helfen, den Prozess zu beschleunigen.