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FBZ Fahrerbildungszentrum Halle & Eisleben

Alten Führerschein umtauschen: Fristen und Ablauf

Lesezeit: 4 Min

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Alle Führerscheine vor 1999 (Papier) und 1999-2013 (Karte) müssen umgetauscht werden
  • Frist gestaffelt nach Geburtsjahr (Papier) bzw. Ausstellungsjahr (Karte)
  • Letzter Stichtag: 19. Januar 2033
  • Kosten 25 bis 30 Euro plus Passbild

Warum überhaupt umtauschen?

Die EU verlangt fälschungssichere Führerscheine. Alte Papierscheine und auch frühe EU-Karten erfüllen den Standard nicht mehr. Bis spätestens 2033 müssen alle umgetauscht sein.

Wer die Frist verpasst, fährt ohne gültigen Schein. Polizeikontrollen sind streng, die Behörden lassen sich nicht erweichen. Versäumnis kostet meist 10 Euro Verwarnung beim ersten Mal, beim zweiten Mal mehr.

Fristen Papierführerschein (vor 1999)

Gestaffelt nach Geburtsjahr: 1953 bis 1958 → Frist 2022 (abgelaufen), 1959 bis 1964 → 2023, 1965 bis 1970 → 2024, 1971 oder später → 2025. Wer vor 1953 geboren ist: Frist 2033.

Wer aktuell noch einen rosa oder grauen Lappen hat, sollte zeitnah umtauschen. Die Behörden sind aktuell schon stark ausgelastet.

Fristen EU-Karte (1999 bis 2013)

Gestaffelt nach Ausstellungsjahr: 1999-2001 → 2026, 2002-2004 → 2027, 2005-2007 → 2028, 2008 → 2029, 2009 → 2030, 2010 → 2031, 2011 → 2032, 2012-18.01.2013 → 2033.

Das genaue Ausstellungsjahr steht auf der Karte. Wer 2013 oder später bekommen hat, ist nicht betroffen.

Wie der Umtausch läuft

Du brauchst: alten Führerschein, Personalausweis, biometrisches Passbild, ggf. Karteikartenabschrift (bei Wohnortwechsel). Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde deines aktuellen Wohnorts.

Kosten 25 bis 30 Euro. Bearbeitung 1 bis 4 Wochen. Du bekommst einen neuen Kartenführerschein mit ersten 15 Jahren Gültigkeit, danach Pflicht zur Erneuerung.

Frage offen? Wir antworten persönlich.

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